Kanzlei für Sozial­versicherungs­recht in Dietzenbach

Für Privatpersonen

Die Berührungspunkte von Privatpersonen mit dem Sozialversicherungsrecht sind vielfältig:

Sie sind schon länger krank, überlegen einen Antrag auf Erwerbsminderungsrente zu stellen und benötigen Hilfe bei der Vorbereitung und Stellung des Antrags auf Gewährung einer Rente wegen Erwerbsminderung?

Ihr Arbeitsverhältnis soll durch Aufhebungsvertrag beendet werden und Sie wissen nicht, ab wann Sie Arbeitslosengeld bekommen, weil Sie mit Ruhens- und/ oder Sperrzeiten noch nie etwas zu tun hatten? Schnell kann Unkenntnis in diesen Bereichen existenzielle Bedeutung erlangen!

Sie denken über einen Antrag auf Feststellung eines Grades der Behinderung nach, weil Sie erhebliche gesundheitliche Beschwerden haben und vielleicht gerne früher in Rente gehen würden, kennen allerdings die Voraussetzungen dafür nicht? Oder Sie möchten einen Verschlimmerungsantrag beim Versorgungsamt stellen, bevor veränderte Bewertungen der Krankheiten zu einer Minderung Ihres Grades der Behinderung statt zu der gewünschten Erhöhung führen? Generell gilt insoweit: Es drohen erhebliche rechtliche Änderungen in diesem Bereich. Derartige Verfahren sollten baldmöglichst geführt werden.

Gerne helfe ich Ihnen bei der Lösung derartiger Fragestellungen.

Ausführliche Informationen zu den Tätigkeitsgebieten im  Sozialversicherungsrecht für Privatpersonen.

Für Unternehmen

Eines der klassischen Tätigkeitsfelder für Unternehmen im Sozialversicherungsrecht ist die Klärung des Status von Mitarbeitern. Fehleinschätzungen können schnell die Existenz von Unternehmen gefährden, denn Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen, die zu zahlen gewesen wären, sind folgenschwer. Der Unternehmer muss nicht nur Säumniszuschläge zahlen, sondern muss u. U. bei rückwirkender Feststellung von Versicherungspflicht weitgehend auch den Arbeitnehmeranteil am Sozialversicherungsbeitrag tragen. Aus diesen Gründen ist eine frühzeitige zuverlässige Klärung des sozialversicherungsrechtlichen Status immens wichtig.

Ausführliche Informationen zu den Tätigkeitsgebieten im Sozialversicherungsrecht für Unternehmen.

Für Selbstständige

Für Selbständige ist die saubere Klärung der Frage, ob man trotz der Selbständigkeit entgegen der eigenen Einschätzung aufgrund umfangreicher Sonderregelungen vielleicht doch versicherungspflichtig ist, ganz existentiell. Fehleinschätzungen werden auch hier schnell existenzgefährdend. Einerseits können Fehleinschätzungen zu hohen Beitragsnachforderungen und Säumniszuschlägen seitens der Sozialversicherungsträger führen. Andererseits droht die Versagung von Leistungen, wenn Leistungsvoraussetzungen nicht erfüllt sind.  

Ausführliche Informationen zu den Tätigkeitsgebieten im Sozialversicherungsrecht für Selbstständige.