Wir beraten und unterstützen Privatpersonen gerne bei folgenden Konstellationen:
1. Gesetzliche Rentenversicherung
- Beratung zur Zweckmäßigkeit der Beitragsabführung zur gesetzlichen Rentenversicherung (freiwillige Versicherung, Antragspflichtversicherung)
- Durchsetzung von Renten wegen voller oder teilweiser Erwerbsminderung, von Altersrenten aller Art sowie von Hinterbliebenenrenten
- Klärung von Versicherungskonten in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Prüfungen von Bescheiden der gesetzlichen Rentenversicherung
- Anträge auf Befreiung in der gesetzlichen Rentenversicherung zugunsten der Versorgungswerke, bei geringfügiger Beschäftigung oder als Handwerker u. a.
2. Gesetzliche Krankenversicherung
- Mitgliedschaftsfragen
- Dauer des Anspruchs auf Krankengeld
- Überprüfung der Beitragshöhe
3. Gesetzliche Pflegeversicherung
- Anerkennung oder Höherstufung von Pflegegraden
4. Gesetzliche Unfallversicherung
- Verfahren zur Anerkennung eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
5. Arbeitslosenversicherung
- Arbeitsplatz in Gefahr oder schon verloren: Was ist zu beachten (Einhaltung der Kündigungsfrist, Ruhenszeiten, Sperrzeiten)?
- Verfahren gegen die Verhängung von Sperr- und Ruhenszeiten
- Prüfung der Höhe und der Dauer des Arbeitslosengeldes
6. Schwerbehindertenrecht
- Verfahren mit dem Ziel der Anerkennung einer Schwerbehinderung oder Erhöhung des Grades der Behinderung
- Verfahren zur Anerkennung von Merkzeichen
- Gleichstellungsanträge gegenüber der Arbeitsagentur
7. Privates Personenversicherungsrecht
- Beratung beim Abschluss von Lebensversicherungen, Berufsunfähigkeits-Versicherungen, Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherungen
- Vorgehen gegen die Einstellung von Krankentagegeldzahlungen privater Krankenversicherungen
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen private Unfallversicherungen
- Geltendmachung von Ansprüchen gegen Lebensversicherungen, insbesondere bei Berufsunfähigkeit
8. Betriebliche Altersversorgung
9. Übergeleiteter Unterhaltsanspruch
Wenn Kinder für die Eltern aufkommen müssen, droht Inanspruchnahme des Kindes durch die Träger der Sozialhilfe oder es erfolgt bereits Inanspruchnahme durch die Behörden. Insoweit unterstützen wir Sie gerne.